Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der SecureTech GmbH, Voltairestraße 12, 10179 Berlin (nachfolgend „SecureTech")
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen SecureTech und ihren Kunden (nachfolgend Auftraggeber).
1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 SecureTech erbringt IT-Dienstleistungen im Bereich App-Testing und Qualitätssicherung von Software, insbesondere: funktionale Tests, Regressionstests, Performance- und Sicherheitstests sowie die Erstellung von Testberichten und Fehlerdokumentationen.
2.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen schriftlichen Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot von SecureTech. Mündliche Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2.3 SecureTech ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten qualifizierte Subunternehmer einzusetzen, sofern der Auftraggeber dem nicht schriftlich widerspricht.
§ 3 Vertragsschluss und Angebote
3.1 Angebote von SecureTech sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine Annahmefrist enthalten.
3.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von SecureTech oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
3.3 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber stellt SecureTech alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Testumgebungen und Materialien rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.
4.2 Der Auftraggeber benennt einen fachkundigen Ansprechpartner, der für die Dauer des Projekts zur Verfügung steht und Entscheidungen im erforderlichen Umfang treffen kann.
4.3 Verzögerungen, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten von SecureTech. Etwaige Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Angebot oder der Leistungsbeschreibung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Höhe.
5.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB berechnet.
5.3 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 6 Geheimhaltung und Vertraulichkeit
6.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, gegenüber Dritten geheim zu halten und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden.
6.2 Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von 3 Jahren. Gesetzliche Offenbarungspflichten bleiben unberührt.
§ 7 Gewährleistung und Haftung
7.1 SecureTech erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Eine Garantie für bestimmte Testergebnisse oder die vollständige Fehlerfreiheit der geprüften Software wird nicht übernommen.
7.2 Die Haftung von SecureTech für leichte Fahrlässigkeit ist – außer bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.
7.3 Im Falle der Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der im jeweiligen Auftrag vereinbarten Vergütung.
§ 8 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
8.1 SecureTech räumt dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Auftrags erstellten Testberichten und Dokumentationen ein.
8.2 Alle sonstigen Rechte, insbesondere an Methoden, Werkzeugen und intern entwickelten Testframeworks, verbleiben bei SecureTech.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
9.1 Verträge über einmalige Leistungen enden mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistung. Dauerverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit fälligen Zahlungen mehr als 30 Tage in Verzug ist.
§ 10 Datenschutz
Beide Parteien verpflichten sich, die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere die DSGVO und das BDSG, einzuhalten. Soweit SecureTech im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
§ 11 Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
AGB · Stand: Mai 2026